Die „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (BImSchV) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regelt. Das BImSchG ist das Bundesgesetz, das die Grenzwerte und Anforderungen für Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und ähnliche Umweltbelastungen festlegt und die zuständigen Behörden befugt, die Einhaltung dieser Grenzwerte zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Die BImSchV enthält detaillierte Regelungen zur Umsetzung des BImSchG, insbesondere zur Überwachung und Messung von Immissionen, zur Genehmigung von Anlagen und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Beseitigung von Immissionen. Sie gilt für alle Anlagen und Betriebe, die zu Immissionen führen können, wie zum Beispiel Industriebetriebe, Müllverbrennungsanlagen, Flugplätze und Straßenverkehrsanlagen.
Die BImSchV wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erlassen und vom Bundesrat beschlossen. Sie ist Teil des deutschen Immissionsschutzrechts und dient dazu, die gesetzlichen Grenzwerte und Anforderungen des BImSchG umzusetzen und sicherzustellen, dass die Umwelt nicht durch Immissionen geschädigt wird.
Die BImSchV wird immer wieder angepasst, um sie an die aktuellen Anforderungen anzupassen und neue Entwicklungen in den Bereichen Umwelt und Technik zu berücksichtigen. Die aktuelle Fassung enthält unter anderem Änderungen im Bereich der Lärmmessung, der Genehmigung von Anlagen und der Überwachung von Immissionen. Sie regelt außerdem die Anwendung der EU-Richtlinie zur Verringerung von Schadstoffemissionen von Nicht-RO-Schiffsdieselmotoren auf deutschen Gewässern.
Es ist wichtig, dass Sie immer die aktuelle Fassung der BImSchV beachten, da sich die Regelungen möglicherweise geändert haben und es wichtig ist, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Sie können die aktuelle Fassung der BImSchV auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einsehen.