Eine Gebrauchsüberlassung ist eine Art von Vertrag, bei der eine Person (der Vermieter oder Verleiher) eine Sache (z.B. ein Auto, ein Werkzeug, eine Wohnung) an eine andere Person (den Mieter oder Leiher) für einen bestimmten Zeitraum und gegen Entgelt überlässt. Der Mieter oder Leiher hat das Recht, die Sache während des vereinbarten Zeitraums zu nutzen, aber nicht das Eigentum daran zu erwerben. Am Ende des Vertrags muss die Sache in der Regel an den Vermieter oder Verleiher zurückgegeben werden.
Beispiel Gebrauchsüberlassung eines BHKW
Eine Gebrauchsüberlassung bei einem Verkauf eines BHKW-Moduls (Blockheizkraftwerk-Modul) könnte so aussehen, dass der Verkäufer (Vermieter/Verleiher) das BHKW-Modul an den Käufer (Mieter/Leiher) verkauft, aber das Eigentum daran behält. Der Käufer hat dann das Recht, das BHKW-Modul während einer vereinbarten Zeit zu nutzen, normalerweise gegen Entgelt in Form von regelmäßigen Zahlungen. Am Ende der Laufzeit hat der Käufer die Option, das BHKW-Modul zu erwerben oder an den Verkäufer zurückzugeben.
Es könnte auch sein das der Verkäufer das Modul verkauft, aber es dem Käufer nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt. Hierbei würde der Käufer die Nutzung des Moduls gegen Zahlung eines Entgelts (z.B. einer monatlichen Miete) erhalten, aber das Eigentum würde beim Verkäufer bleiben. Am Ende des Vertrags muss das BHKW-Modul dann an den Verkäufer zurückgegeben werden.