Nach der Musterprüfverordnung ist nach einer Prüfung eines Sachverständigen bzw. Prüfsachverständigen ein Prüfbericht zu erstellen. Dieser muss die folgenden Bestandteile aufweisen:
- Art und Standort der baulichen Anlage: Dieser Stichpunkt beschreibt die Art der baulichen Struktur, die geprüft werden soll, sowie ihren Standort.
- Bauherr / Betreiber: Hier werden die Parteien genannt, die für die bauliche Anlage verantwortlich sind, entweder als Bauherr oder Betreiber.
- Name und Anschrift des Prüfsachverständigen: Hier wird der Name und die Anschrift des Prüfsachverständigen aufgeführt, der die Prüfung durchführt.
- Zeitraum/Zeitpunkt der Prüfung: Hier wird der Zeitpunkt oder Zeitraum genannt, in dem die Prüfung stattfindet.
- Art und Zweck der Anlage: Hier wird die Art der baulichen Struktur und ihr Zweck beschrieben.
- Art und Umfang der Prüfung: Hier wird beschrieben, welche Art von Prüfung durchgeführt wird und welcher Umfang damit verbunden ist.
- Kurzbeschreibung der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile: Hier wird eine kurze Beschreibung der baulichen Anlage und ihrer wesentlichen Teile gegeben.
- Vorgelegte Unterlagen: Hier werden die Unterlagen aufgeführt, die für die Prüfung vorgelegt wurden.
- Beurteilungsmaßstäbe (Rechtsvorschriften, Richtlinien, technische Regeln): Hier werden die Beurteilungsmaßstäbe beschrieben, die für die Prüfung herangezogen werden, wie z.B. Rechtsvorschriften, Richtlinien oder technische Regeln.
- Auslegungsdaten: Hier werden die für die Prüfung verwendeten Auslegungsdaten beschrieben.
- Durchgeführte Funktionsprüfungen: Hier werden die Funktionsprüfungen beschrieben, die im Rahmen der Prüfung durchgeführt wurden.
- Betriebs- und Wartungszustand: Hier wird der Betriebs- und Wartungszustand der baulichen Anlage beschrieben.
- Sicherheitseinrichtungen: Hier werden die Sicherheitseinrichtungen beschrieben, die in der baulichen Anlage vorhanden sind.
- Messergebnisse: Hier werden die Messergebnisse beschrieben, die im Rahmen der Prüfung ermittelt wurden.
- Nennung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte: Hierbei geht es darum, die genauen Geräte aufzulisten, die bei der Durchführung der Prüfung verwendet wurden.
- Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse: Hierbei werden die Ergebnisse der Messungen und Prüfungen ausgewertet und bewertet.
- Beschreibung der Mängel: Hier werden die Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden, beschrieben.
- Bewertung der Mängel und fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb: Hierbei wird eine fachliche Einschätzung zur Bewertung der Mängel gegeben und beurteilt, ob ein Weiterbetrieb der Anlage sicher ist.
- Fristangabe für Mängelbeseitigung: Hier wird eine Frist festgelegt, innerhalb der die Mängel beseitigt werden müssen.
- Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit: Hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass die Anlage betriebssicher ist und ihre Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.
- Bestätigung, dass diese Prüfgrundsätze beachtet worden sind: Hier wird bestätigt, dass bei der Durchführung der Prüfung die vereinbarten Prüfgrundsätze eingehalten wurden.
- Feststellung der Beseitigung von Mängeln: Hier wird festgestellt, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden.