Es fällt auf, dass die Begriffe Klimaanlage, Lüftungsanlage und Kälteanlage durcheinander gebracht werden bzw. falsch verwendet werden.
Gebäudeenergiegesetz – GEG
Anschaulich wird dies, wenn man verschiedene Gesetze und Normen vergleicht. Im Gebäudeenergiegesetz (auch GEG oder Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) werden Anfangs die verschiedenen technischen Begriffe erklärt. Der Begriff „Klimaanlage“ wird in §3 wie folgt definiert:
Die Gesamtheit aller zu einer gebäudetechnischen Anlage gehörenden Anlagenbestandteile, die für eine Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird.
Gebäudeenergiegesetz §3 – Definition „Klimaanlage“
Ab §74ff wird neben dem bereits definierten Begriff „Klimaanlage“ die Bezeichnung „kombinierte Klima- und Lüftungsanlage“ aufgeführt. Dies sorgt für Verwirrung, da die in §3 GEG der Begriff „Klimaanlage“ alle raumlufttechnische Anlagen, die für eine Temperaturänderung sorgen können, einschließen sollte. Letztendlich wird im GEG auf die DIN SPEC 15240 verwiesen. Dort ist die Definition einer „Klimaanlage“ noch weiter gefasst und beinhaltet die folgenden Anlagen(typen):
- RLT-Anlage / kombinierte Klima- und Lüftungsanlage (siehe GEG §74ff)
- VRF-Anlage
- Multisplit-Anlage
- Kühldecken (!!)
- Betonkernaktivierung
- Kälteanlage
- Funktion der freien Kühlung
- Grundwasserkühlung / Geothermische Kühlung
Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes ist eine Energetische Inspektion bestimmter Anlagentypen verpflichtend. Gerade deshalb sollten die Definition dieser Anlagen exakt und ohne Verwechslungsgefahr definiert sein.
DIN EN 12599
In der DIN EN 12599 (Tabelle 2) dagegen handelt es sich bei einer „Klimaanlage“ um eine raumlufttechnische Anlage mit den Behandlungsfunktionen Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten. Respektive fehlt bei einer Teilklimaanlage eine oder zwei der Behandlungsfunktionen. Die Lüftungsanlage zeichnet nach der DIN aus, dass neben der Luftfilterung nur eine der vier genannten Funktionen vorhanden ist. Somit sind nach der DIN EN 12599 mehr Anforderungen an eine Anlage gestellt, damit sie sich Klimaanlage nennen darf.
- mögliche Luftbehandlungsfunktionen (LBF)
- Erhitzen
- Kühlen
- Befeuchten
- Entfeuchten
Raumlufttechnische Anlagen nach DIN EN 12599:
Lüftungsanlage | Luftfilter + Erhitzen ODER Kühlen ODER Befeuchten ODER Entfeuchten |
Teilklimaanlage | Luftfilter + 2 bis 3 der Luftbehandlungsfunktionen |
Klimaanlage | Luftfilter + Erhitzen + Kühlen + Befeuchten + Entfeuchten (alle 4 LBF) |
- Lüftungsanlagen:
- Luftfilter & Erhitzer
- Luftfilter & Kühler
- Luftfilter & Befeuchtung
- Luftfilter & Entfeuchtung
- Teilklimaanlagen:
- Luftfilter & Erhitzer & Kühler
- Luftfilter & Erhitzer & Befeuchtung
- Luftfilter & Kühler & Entfeuchtung
- Luftfilter & Kühler & Befeuchtung
- Luftfilter & Erhitzer & Kühler & Entfeuchtung
- Luftfilter & Erhitzer & Kühler & Befeuchtung
- Luftfilter & Erhitzer & Befeuchtung & Entfeuchtung
- Luftfilter & Kühler & Befeuchtung & Entfeuchtung
- Vollklimaanlage
- Luftfilter & Erhitzer & Kühler & Befeuchtung & Entfeuchtung
Wichtig: Manche dieser Kombinationen treten in der Realität nicht auf. Weiterhin bedeutet die Funktion „Entfeuchtung“, dass oft ein Nacherhitzer montiert wird. Die Entfeuchtung funktioniert dann durch ein Abkühlen der Luft bis ins Taupunktgebiet sowie ein anschließendes Erhitzen durch den Nacherhitzer.
DIN EN 16798-3
In der DIN EN 16798-3 (Tabelle 11) wird erst auf die Grundtypen der verschiedenen Anlagen eingegangen. Diese werden durch ihre Art der Luftförderung definiert:
- Unidirektionale ventilatorgestützte Lüftungsanlage (UVU)
- Luftstrom nur in eine Richtung
- Bidirektionale ventilatorgestützte Lüftungsanlage (BVU)
- Luftstrom in beide Richtungen – Zuluft und Fortluft
- Natürliche Lüftungsanlage
- Hybridlüftungsanlage
Dann wird funktionsabhängig eine Unterscheidung und Definition durchgeführt. Je nach Behandlungsfunktionen sind die Anlagen benannt. Als Beispiel hier die Bidirektionale Lüftungsanlage mit Befeuchtung:
- Bidirektionale Lüftungsanlage mit Befeuchtung verfügt über:
- Zuluftventilator
- Abluftventilator
- Wärmerückgewinnung
- Wärmepumpe (optional)
- Filtration
- Heizung (optional)
- Befeuchtung
Lüftungsanlage ohne WRG
Was in dieser Norm fehlt, ist eine Bezeichnung für eine Bidirektionale Lüftungsanlage, die über keine Wärmerückgewinnung verfügt. Dies kommt bei neuen Anlagen nicht mehr vor, jedoch gibt es einige Lüftungsanlagen dieser Art im Bestand, denen die Wärmerückgewinnung fehlt.
Vollklimaanlage (alle Behandlungsfunktionen)
Im Gegensatz zur DIN EN 12599 heißt eine Anlage mit allen vier Luftbehandlungsfunktionen hier nicht nur „Klimaanlage“, sondern „Vollklimaanlage“
Splitgeräte = Raumkühlsystem
Sogenannte Splitgeräte werden in dieser Norm Raumkühlsystem (Gebläsekonvektor, Splitklimageräte, VRF, Wärmepumpen mit lokaler Wasserversorgung usw.) genannt. Diese verfügen über Sekundärlüfter sowie eine Kühlung. Filtration und Heizung sind optional.
VDI 6022
In der VDI 6022 Teil 1 sind die folgenden Begriffe bezüglich raumlufttechnischer Anlagen definiert:
RLT-Anlage und -Gerät (raumlufttechnische Anlage): „Gesamtheit der Bauelemente, die zur ventilatorgestützten Lüftung eines oder mehrerer Räume erforderlich sind.“
Weiterhin wird ein neuer Begriff der „RLT-Kleinanlage“ erwähnt:
RLT-Kleinanlage (raumlufttechnische Kleinanlage): RLT-Anlage geringer räumlicher Ausdehnung, die lediglich aus den Luftbehandlungsfunktionen „Filtern“ und/oder „Heizen“ besteht und bei der Nutzer und Betreiber identisch sind.
In dieser Richtlinie wird nicht im Detail auf Unterschiede eingegangen, wie in der DIN EN 12599, sondern es wird ein Sammel-Begriff für wirklich alle Bauteile, inklusive der Luftleitungen (Kanäle, Rohre,…) genutzt.
Lüftungsanlagenrichtlinie
Im Abschnitt „Geltungsbereich“ der Lüftungsanlagenrichtlinie gibt es die Definition des Wortes Lüftungsanlage.
„Lüftungsanlagen im Sinne dieser Richtlinie sind auch Klimaanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen. Lüftungsanlagen bestehen aus Lüftungsleitungen und allen zu ihrer Funktion erforderlichen Bauteilen und Einrichtungen.
Lüftungsleitungen bestehen aus allen von Luft durchströmten Bauteilen, wie Lüftungsrohren, -formstücken, -schächten und -kanälen, Schalldämpfern, Ventilatoren, Luftaufbereitungseinrichtungen, Brandschutzklappen und anderen Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch und Absperrvorrichtungen gegen Rauchübertragung (Rauchschutzklappen) sowie aus ihren Verbindungen, Befestigungen, Dämmschichten, brandschutztechnischen Ummantelungen, Dampf-sperren, Folien, Beschichtungen und Bekleidungen.“
Lüftungsanlagenrichtlinie – Abschnitt 2 / LüAR 2021
Somit steht der Begriff Lüftungsanlage in der LüAR für eine große Anzahl an Komponenten und nutzt das Wort Begriff als Sammelbegriff für jegliche Komponenten und Anlagentypen.
Fazit
Es ist wichtig, dass die Begriffe der Gebäudetechnik klar definiert sind, insbesondere im Bezug auf aktuelle Gesetze, da die Definitionen die Grundlage für die Umsetzung von Vorschriften und Richtlinien bilden. Wenn Begriffe nicht eindeutig definiert sind oder durcheinander gebracht werden, kann dies zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen, die sich auf die Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Gebäuden auswirken können.
Insgesamt hat die DIN EN 16798-3 die beste Definition der Anlagentypen und sollte von den anderen Normen, Richtlinien und Gesetzen übernommen werden.
Eine klare Definition der Begriffe in den Gesetzen und Vorschriften hilft dabei, die Anforderungen und Standards für die Gebäudetechnik einheitlich und verbindlich zu machen.