Die Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) ist eine technische Richtlinie in Deutschland, die Anforderungen an die Planung, Ausführung und den Betrieb von Lüftungsanlagen in Gebäuden stellt. Sie dient in erster Linie dem vorbeugenden Brandschutz und stellt sicher, dass Lüftungsanlagen im Brandfall keine zusätzliche Gefahr darstellen oder zur Brandausbreitung beitragen.
Die Lüftungsanlagenrichtlinie wird bei einem neuen Entwurf erst als Muster veröffentlicht (die sog. Muster-Lüftungunsanlagenrichtlinie, MLüAR). Anschließend wird sie von den Bundesländern in Deutschland nach und nach eingeführt.
Ein zentraler Aspekt der LüAR ist, dass Lüftungsanlagen so konzipiert sein müssen, dass sie die Ausbreitung von Feuer, Rauch und heißen Gasen verhindern. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur brandschutztechnischen Trennung einzelner Abschnitte, der Einbau von Brandschutzklappen, der Einsatz von nicht brennbaren Materialien in bestimmten Bereichen sowie die sichere Abschaltung der Anlagen im Brandfall. Außerdem regelt die LüAR Anforderungen an Revisionsöffnungen, Dämmstoffe, Entrauchungseinrichtungen sowie den Betrieb und die Wartung der Anlagen.
Besonders relevant ist die Lüftungsanlagenrichtlinie in Gebäuden mit hoher Personenzahl wie Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Schulen oder Küchen mit gewerbsmäßiger Nutzung. In gewerblichen Küchen zum Beispiel muss gewährleistet sein, dass Abluftleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte geführt werden, entsprechend gesichert sind – dies betrifft unter anderem die Durchführung durch Decken und Wände sowie die automatische Abschaltung im Brandfall.
Zusammenfassend trägt die Lüftungsanlagenrichtlinie entscheidend dazu bei, die Sicherheit von Personen und Gebäuden im Brandfall zu erhöhen, indem sie klare technische Mindestanforderungen für Lüftungssysteme definiert. Sie ist damit ein fester Bestandteil des baulichen Brandschutzes in Deutschland und wird im Zusammenspiel mit anderen Regelwerken, wie der Musterbauordnung (MBO) und den jeweiligen Landesbauordnungen, angewendet.