Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner hervorragenden Widerstandsfähigkeit und feuerfesten Eigenschaften in der Vergangenheit breit in der Bauindustrie verwendet wurde. Es besteht jedoch eine Reihe von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Asbest, einschließlich Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom.
Asbest wurde wegen seiner hohen Beständigkeit gegenüber Hitze, Chemikalien und mechanischen Belastungen sowie seiner guten Dämmeigenschaften in vielen Bereichen eingesetzt. So wurde es beispielsweise in Dachpappen, Fassadenplatten, Bodenbelägen, Dämmstoffen, Bremsbelägen und anderen Produkten verwendet.
Asbest unterscheidet sich von anderen faserhaltigen Stoffen wie den künstlichen Mineralfasern (KMF) durch seine hohe Biobeständigkeit. Während KMF im Körper abgebaut werden können und seit der Jahrtausendwende weniger gefährlich sind (siehe TRGS 521), bleibt Asbest im Körper und kann dort erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen.
Allerdings wurde in den letzten Jahrzehnten immer deutlicher, dass der Einsatz von Asbest gesundheitsgefährdend ist. Asbestfasern können beim Einatmen in die Lungen gelangen und dort zu Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom führen. Aus diesem Grund wurde der Einsatz von Asbest in vielen Ländern stark eingeschränkt oder sogar verboten. In Deutschland ist der Einsatz von Asbest seit 1993 verboten.
Arten von Asbest / Ersatzprodukte
Chrysotil (Weißasbest), Amosit und Krokydolith (Blauasbest) sind die im Bauwesen verbreitetsten Asbestarten. Besonders in ihrer schwach gebundenen Form sind sie gefährlich. Sie spalten sich längs zur Faser, werden immer spitzer und länger und können bei Inhalation schwere Krankheiten verursachen.
Heutige Ersatzprodukte für Asbest sind zum Beispiel Eternit, das inzwischen asbestfrei ist, und künstliche Mineralfasern. Obwohl auch diese einen gewissen Karzinogenitätsindex aufweisen können, ist dieser im Allgemeinen viel geringer als bei Asbest.
Wichtige Regelwerke und Gesetze bzgl. Asbest
Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) enthält spezifische Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest, einschließlich Abriss-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Diese Regeln umfassen eine strenge Anforderung an Fachkundigkeit und die Pflicht zur Unterrichtung der Beschäftigten über die mit Asbest verbundenen Gefahren.
Ergänzend zur TRGS 519 gilt die MVVTB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen), die in jedem Bundesland eigens eingeführt wird. Sie nimmt Bezug auf die Asbestrichtlinie, die ebenfalls zu beachten ist. In ihr werden unter anderem Anforderungen an den Umgang mit Asbest in Gebäuden festgelegt.
Die LASI LV 45 sind Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung. Sie definieren Verfahren zur Risikobewertung und zum Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Asbest.
In der REACH-Verordnung XVII, Nr. 6 „Asbestfasern“ ist Asbest als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. Sie verbietet die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Erzeugnissen.
Der BK-Report „Faserjahre“ vom HVGB enthält Hinweise zum Umgang mit Faserstoffen, darunter auch Asbest. Diese Hinweise beziehen sich unter anderem auf Schutzmaßnahmen und Überwachungspflichten.
Die DGUV AT 8.1, 8.2 und 8.3 beschreiben Verfahren im Umgang mit Asbeststoffen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes.
Die Gefahrstoffverordnung legt Regelungen zum Schutz vor Gefahrstoffen fest. Asbest ist hier unter „Atembare Gefahrstoffe“ im Anhang 1 gelistet.
Brandschutzklappen
Asbest wurde früher in manchen Brandschutzklappen eingesetzt, um deren Wärmebeständigkeit und Dichtigkeit zu erhöhen. Allerdings ist der Einsatz von Asbest in Brandschutzklappen heute nicht mehr zulässig, da Asbest gesundheitsgefährdend ist.
Wenn Asbest in Brandschutzklappen verwendet wurde, besteht das Risiko, dass Asbestfasern bei der Auslösung der Klappe und dem anschließenden Fallen des Klappenblatts freigesetzt werden und in die Atemwege von Menschen gelangen. Dies kann zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen.
Aus diesem Grund ist der Einsatz von Asbest in Brandschutzklappen heute verboten. Stattdessen werden andere Materialien verwendet, die ebenfalls eine hohe Wärmebeständigkeit und Dichtigkeit aufweisen, aber nicht gesundheitsgefährdend sind.