Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die die elektrische Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen regelt. Sie wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben und dient dazu, die Sicherheit von Beschäftigten bei der Arbeit mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 3 enthält Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie Regeln für die Durchführung von Prüfungen. Sie legt auch die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten im Zusammenhang mit der elektrischen Sicherheit fest.
Zusätzlich enthält die DGUV Vorschrift 3 auch spezifische Anforderungen für den Einsatz von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, wie beispielsweise tragbare Werkzeuge, Geräte und Verlängerungskabel.
Ziel der DGUV Vorschrift 3 ist es, Unfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu vermeiden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten und für eine regelmäßige Prüfung und Instandhaltung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu sorgen. Beschäftigte wiederum müssen die Vorschriften beachten und dürfen nur mit entsprechend geprüften und freigegebenen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten.