Die Norm DIN 1946 Teil 4 beschreibt und regelt die Auslegung von Raumlufttechnischen Anlagen für Gebäude und Räume des Gesundheitswesens. Ein besonderes Augenmerk ist dabei die Minimierung der mikrobakteriellen Kontaminierung von (Operations)-Räumen.
Darf bei der Auslegung von RLT-Anlagen von der Norm DIN 1946-4 abgewichen werden, auch wenn sie grundsätzlich als verbindlich vereinbart wurde? Ja, dies ist möglich. Die Abweichung muss aber von allen beteiligten Parteien (Architekt, Betreiber, Fachplaner, Krankenhaus-Hygieniker, Hygiene-Ingenieur) akzeptiert werden. Zusätzlich muss die Bauaufsichtsbehörde ihre Zustimmung erteilen.
Zur besseren Übersicht folgt eine Darstellung als Ablaufplan, wie die Abweichung in der Praxis umzusetzen ist:
Weitere Informationen zur DIN 1946-4 in folgendem Beitrag.