Eine Einfriedungspflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung von Eigentümern, ihr Grundstück mit einer Einfriedung zu versehen, um es von benachbarten Grundstücken und öffentlichem Raum abzugrenzen. Die genauen Bestimmungen und Vorschriften variieren je nach Land und Bundesland oder Gemeinde.
Es gibt zwei Arten von Einfriedungen: tote Einfriedungen und lebende Einfriedungen. Tote Einfriedungen bestehen aus festen Materialien wie Zäunen, Mauern oder Hecken, die nicht wachsen. Lebende Einfriedungen bestehen aus Pflanzen, die wachsen und sich entwickeln, um eine natürliche Barriere zu bilden, wie beispielsweise Hecken aus Büschen oder Bäumen.
In vielen Fällen gibt es rechtliche Vorschriften, die die Höhe, das Material und die Art der Einfriedung regeln, die auf einem Grundstück installiert werden darf. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Einfriedung die öffentliche Sicherheit und Gesundheit nicht beeinträchtigt und die Rechte und Interessen der Nachbarn respektiert werden