Die Musterbauordnung und sich darauf beziehend die jeweiligen Landesbauordnungen definieren den Begriff Feuerstätte wie folgt:
Feuerstätten sind ortsfest installierte Anlagen oder Einrichtungen, die innerhalb oder in der Nähe von Gebäuden platziert sind und dazu dienen, Wärme durch die Verbrennung von Brennstoffen zu erzeugen.
- Ortsfest: bedeutet, dass die Feuerstätte nicht beweglich ist und an einem festen Platz installiert ist.
- Anlagen oder Einrichtungen: bezieht sich auf die verschiedenen Arten von Feuerstätten, wie zum Beispiel Kamine, Öfen oder Heizkessel.
- Gebäude: bezieht sich auf den Ort, an dem die Feuerstätte installiert ist, wie zum Beispiel Wohnhäuser, Fabriken oder öffentliche Gebäude.
- Verbrennung: bezieht sich auf den Prozess, bei dem Brennstoff durch Zufuhr von Sauerstoff verbrannt wird, um Wärmeenergie zu erzeugen.