Die Bezeichnung „Komplextrennwand“ für eine bauliche Wand stammt aus der Feuerversicherung und dient dazu, verschiedene Risiken in einem Gebäude auf einzelne „Komplexe“ zu begrenzen, um jedes Brandrisiko tariflich differenziert einstufen zu können. Indem Komplextrennwände verschiedene Bereiche eines Gebäudes voneinander trennen, ermöglichen sie eine getrennte Berechnung der Brandrisiken und können dazu beitragen, dass Versicherungsprämien niedriger ausfallen. Komplextrennwände werden in der Regel höheren Anforderungen als Brandwände oder andere Trennwände hinsichtlich Feuerbeständigkeit und Brandabschottung gerecht, um eine effektive Trennung der Brandabschnitte zu gewährleisten.
Wände werden als Komplextrennwände anerkannt, wenn sie den Anforderungen des Merkblattes „Brand- und Komplextrennwände“ (VdS 2234) hinsichtlich der Anordnung und Ausführung entsprechen. Das Merkblatt legt unter anderem fest, welche Materialien und Konstruktionen für Komplextrennwände geeignet sind und welche Anforderungen an die Feuerbeständigkeit, den Rauch- und Brandgasdurchlass sowie die Durchdringung von Rohren, Kabeln und Leitungen gestellt werden. Komplextrennwände müssen zudem fachgerecht installiert und an Decken, Stützen oder anderen Bauteilen angeschlossen werden, um eine effektive Trennung der Brandabschnitte zu gewährleisten. Nur wenn alle Anforderungen des Merkblattes erfüllt sind, werden Wände als Komplextrennwände anerkannt und können als solche tariflich in der Feuerversicherung eingestuft werden.