Prüfingenieure und Prüfsachverständige sind gemäß der Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (MPPVO) §2 zwei verschiedene Berufsbilder, die beide in der Baubranche tätig sind. Der Hauptunterschied zwischen den beiden liegt in ihren Zuständigkeiten und in der Art der Prüfaufgaben, die sie durchführen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede in Stichpunkten:
Prüfingenieure:
- nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr
- ihre Tätigkeiten beziehen sich auf die Einhaltung bauaufsichtlicher Vorschriften gemäß Musterbauordnung oder anderen Vorschriften aufgrund der Musterbauordnung
- sie sind der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einer von dieser bestimmten Behörde unterstellt
Prüfsachverständige:
- prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen im Auftrag des Bauherrn oder anderer nach Bauordnungsrecht Verantwortlicher
- ihre Tätigkeiten beziehen sich auf spezifische bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie z.B. Brandschutz oder Statik
- sie nehmen keine hoheitlichen bauaufsichtlichen Prüfaufgaben wahr, sondern sind unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Prüfingenieure vor allem bauaufsichtliche Prüfaufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen, während Prüfsachverständige eher im Auftrag privater Interessenten tätig sind und spezifische Anforderungen nachweisen und bescheinigen.