Eine Rauchschutz-Druckanlage (RDA) – auch Drückbelüftungsanlage (DBA) genannt – ist eine technische Einrichtung in Gebäuden, die im Brandfall eine Überdruckzone erzeugt, um das Ausbreiten von Rauch und Feuer auf benachbarte Bereiche zu verhindern. Dabei wird über ein Lüftungssystem Frischluft in das Gebäude befördert, wodurch ein Überdruck erzeugt wird. Dieser Überdruck verhindert, dass Rauch und heiße Gase in angrenzende Räume oder Flure eindringen können.
Die RDA ist Teil eines Gesamtkonzepts für den baulichen Brandschutz und wird in der Regel in größeren Gebäuden / Hochhäusern, wie Einkaufszentren, Bürogebäuden, Flughäfen oder öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Eine RDA kann auch in Kombination mit einer Rauchabzugsanlage eingesetzt werden, um den Rauchabzug zu optimieren und den Brandschutz im Gebäude zu verbessern.
Die Rauchschutz-Druckanlage wird im Brandfall automatisch durch Rauchmelder, Brandmelder oder manuell durch eine Feuerwehrzentrale aktiviert.
Ein bekannter Hersteller dieser Systeme ist die Firma defumus.
In der (Muster-)Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wird ausschließlich der Begriff Druckbelüftungs-Anlage (DBA) benutzt.
Geräuschpegel / Lautstärkegrenzen
Das Einhalten bestimmter maximaler Lautstärken beim Betrieb von Druckbelüftungsanlagen in Bezug auf die MVVTB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Effizienz im Brandfall zu gewährleisten. Die Gründe dafür sind wie folgt:
- Sicherheit flüchtender Personen: In einem Brandfall ist die Sicherheit der Menschen in einem Gebäude oberste Priorität. Laute Geräusche, die von Druckbelüftungsanlagen erzeugt werden, könnten flüchtende Personen verängstigen oder verwirren, was zu gefährlichen Situationen führen könnte. Das Einhalten maximaler Lautstärkegrenzen stellt sicher, dass Menschen sich sicher und ohne unnötige Panik aus dem Gebäude bewegen können.
- Kommunikation der Feuerwehr: Die Feuerwehr muss während eines Einsatzes im Gebäude effektiv kommunizieren können. Zu laute Druckbelüftungsanlagen könnten die Kommunikation unter den Einsatzkräften behindern und die Koordination erschweren. Das Einhalten von Lautstärkegrenzen ermöglicht es der Feuerwehr, ihre Aufgaben im Brandfall wirksam zu erfüllen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die MVVTB und andere baurechtliche Bestimmungen legen Lautstärkegrenzen für verschiedene Anlagen und Geräte in Gebäuden fest. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Gebäudenutzer und der Feuerwehr zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
- Schutz vor Gehörschäden: Zu laute Druckbelüftungsanlagen können nicht nur die Kommunikation und Sicherheit beeinträchtigen, sondern auch das Gehör der Menschen gefährden, die sich in der Nähe dieser Anlagen aufhalten. Die Einhaltung von Lautstärkegrenzen dient auch dem Schutz der Gesundheit und des Gehörs der Menschen.
Die Einhaltung der maximalen Lautstärkegrenzen bei Druckbelüftungsanlagen in Gebäuden ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt, der dazu beiträgt, dass Menschen im Brandfall sicher evakuiert werden können und die Feuerwehr ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann, ohne durch übermäßigen Lärm behindert zu werden.
Prüfpflicht von Druckbelüftungsanlagen
Gemäß der eingeführten Prüfverordnungen der Bundesländer sind Druckbelüftungsanlagen in Deutschland prüfpflichtig. Das bedeutet, dass in einem festen zeitlichen Turnus ein baurechtlich anerkannter Prüfsachverständiger die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Anlage bestätigen muss.