Rettungsweg nach Bauordnungsrecht bezieht sich auf eine klare und freie Route, die Menschen in einem Gebäude nutzen können, um in einer Notfallsituation sicher zu entkommen. Es ist wichtig, weil es eine Voraussetzung für die Sicherheit von Menschen in Gebäuden ist. In Fällen von Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben und anderen Notsituationen kann der Zugang zu einem sicheren Rettungsweg das Überleben der Menschen im Gebäude sicherstellen.
Ein Rettungsweg darf nicht zugestellt sein, weil eine blockierte Fluchtroute die Fähigkeit der Menschen beeinträchtigen kann, schnell und sicher aus einem Gebäude zu entkommen. Wenn ein Notfall eintritt, wie beispielsweise ein Feuer, und ein Rettungsweg blockiert ist, kann es schwierig oder sogar unmöglich sein, das Gebäude sicher zu verlassen. Das kann zu Verletzungen oder sogar zum Tod führen. Daher ist es wichtig, dass Rettungswege frei von Hindernissen und einfach zugänglich sind, um die Sicherheit von Menschen in Gebäuden zu gewährleisten.
Im Brandfall stellt das Baurecht eine Reihe von Anforderungen an Rettungswege, um die Sicherheit der Menschen in Gebäuden zu gewährleisten. Einige dieser Anforderungen können folgende sein:
- Breite: Rettungswege müssen breit genug sein, um die sichere Evakuierung von Menschen zu ermöglichen.
- Beleuchtung: Rettungswege müssen ausreichend beleuchtet sein, um sicher und ungehindert begehbar zu sein.
- Barrierefreiheit: Rettungswege müssen barrierefrei sein, um eine einfache Evakuierung für alle, einschließlich Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zu ermöglichen.
- Zugänglichkeit: Rettungswege müssen leicht zugänglich sein, ohne dass Türen oder Fenster verriegelt sind.
- Feuersicherheit: Rettungswege müssen feuersicher sein, um eine sichere Flucht auch bei einem Brand zu ermöglichen.
- Ausstattung: Rettungswege müssen mit Rauchabsaugung, Brandmeldeanlagen und Notbeleuchtung ausgestattet sein.
Diese Anforderungen können je nach Land, Region und Gebäudetyp variieren. Es ist wichtig, die jeweils geltenden Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, um die Sicherheit von Menschen in Gebäuden sicherzustellen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren Fluchtwege wie folgt:
Fluchtwege sind spezielle Verkehrswege, die besonderen Anforderungen entsprechen müssen und dazu dienen, Menschen aus einem potenziellen Gefahrenbereich zu evakuieren und in der Regel auch zu retten. Diese Wege können an jedem Ort in einem Arbeitsplatz beginnen, zu dem Beschäftigte während ihrer Arbeit Zugang haben oder sich in Neben-, Sanitär-, Kantinen-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten. Fluchtwege können auch Außentreppen, begehbare Dachflächen oder offene Gänge beinhalten. Es sei darauf hingewiesen, dass Fluchtwege auch als Rettungswege bezeichnet werden, wenn sie eigenständig begehbar sind und im Rahmen des Bauordnungsrechts definiert sind.
Haupt- und Nebenfluchtwege sind die beiden Arten von Fluchtwegen. Hauptfluchtwege umfassen Verkehrswege, die für die Flucht notwendig sind, Flure und Treppenräume, die gemäß dem Bauordnungsrecht für notwendige Treppen erforderlich sind, sowie Notausgänge. Nebenfluchtwege sind zusätzliche Wege, die ebenfalls ins Freie oder in einen sicheren Bereich führen.
Der Original-Text der ASR ist im Teil A2.3 nachzulesen.