Eine sogenannte Sachverständigen-Prüfung ist die nach Prüfverordnung vorgeschriebene Prüfung bestimmter technischer Anlagen. Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über eine eigene Landes-Prüfverordnung. In dieser ist festgelegt, welche Prüfungen an welcher technischen Anlage vorgeschireben sind.
Diese Landes-Prüfverordnung lehnt sich jedoch stark an der Muster-Prüfverordnung an. Somit gibt es nur zwischen den Ländern zwar Unterschiede, vieles ist jedoch in allen Bundesländern identisch – wie zum Beispiel die Prüfintervalle.
Warum muss geprüft werden?
Die regelmäßige Durchführung wiederkehrender Prüfungen technischer Anlagen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass diese Anlagen einwandfrei funktionieren und betriebssicher sind. Die technischen Anlagen, wie Lüftungs-, Brandmelde-, Rauchabzugs- und Feuerlöschanlagen, sind oft komplexe Systeme, die sich im Laufe der Zeit abnutzen und beschädigt werden können. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass alle Komponenten richtig funktionieren und sicherheitsrelevante Defekte, wie beispielsweise defekte Leitungen, Sensoren oder Aktoren (Ventile usw.), rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Die Prüfungen tragen auch dazu bei, die Betriebssicherheit der Anlagen zu gewährleisten, die oft eine wichtige Rolle im Bereich der Arbeitssicherheit spielen. Durch die Überprüfung können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor es zu Unfällen oder Schäden kommt. Dadurch können Verletzungen von Personen oder Schäden an der Umwelt und an Gebäuden vermieden werden.
Außerdem ist die Einhaltung der wiederkehrenden Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit von Personen, Gebäuden und der Umwelt zu gewährleisten. Die regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass die Anlagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und keine Gefährdung von Leben und Eigentum besteht.
Zusammenfassend sind wiederkehrende Prüfungen der technischen Anlagen von entscheidender Bedeutung, um die Betriebssicherheit & Wirksamkeit, den Brandschutz und den Schutz vor anderen Gefahren zu gewährleisten. Die regelmäßige Überprüfung hilft dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen und damit die Sicherheit von Personen, Gebäuden und der Umwelt zu gewährleisten.
§14 Musterbauordnung
Gut zusammengefasst werden diese Forderungen nochmal in Paragraph 14 der Musterbauordnung:
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, errichtet, geändert und instand gehalten werden, dass die Entstehung von Bränden sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden und im Brandfall Rettungs- und Löscharbeiten effektiv durchgeführt werden können. Dies bedeutet, dass bei der Planung und Umsetzung von Gebäuden und Anlagen geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um Brandgefahren zu minimieren. Hierbei können bauliche Maßnahmen wie die Installation von Brandschutzmauern, Feuerlöschanlagen und Rauchmeldern eine wichtige Rolle spielen.
Die Anordnung der baulichen Anlagen und die Gestaltung des Grundstücks müssen ebenfalls so geplant werden, dass im Falle eines Brandes eine schnelle und effektive Evakuierung möglich ist. Eine gute Beleuchtung, ein angemessener Zugang zu Flucht- und Rettungswegen sowie klare Beschilderungen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Darüber hinaus müssen die baulichen Anlagen regelmäßig instand gehalten werden, um sicherzustellen, dass Brandschutzmaßnahmen wie Feuerlöschanlagen und Rauchmelder ordnungsgemäß funktionieren. So können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und behoben werden, um im Ernstfall das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen sowie Sachschäden zu minimieren.
Was muss geprüft werden?
Es ist notwendig, dass Prüfsachverständige die Wirksamkeit und Betriebssicherheit technischer Anlagen, einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen, überprüfen. Die folgenden Arten von Anlagen müssen laut §2 der Musterprüfverordnung dieser Prüfung ( einschließlich der Wirk-Prinzip-Prüfung) unterzogen werden: Lüftungsanlagen, mit Ausnahme solcher, die einzelne Räume im selben Geschoß unmittelbar ins Freie be- oder entlüften; CO-Warnanlagen; Rauchabzugsanlagen; Druckbelüftungsanlagen; Feuerlöschanlagen (mit Ausnahme nichtselbständiger Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen); Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungen. Dies ist in §2 der Musterprüfverordnung festgelegt.
Wann muss geprüft werden?
Die folgenden Zeitpunkte sind für eine Überprüfung zu beachten: Die erste Prüfung muss vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen erfolgen. Eine unverzügliche Prüfung ist nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen erforderlich. Ebenfalls unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen ist eine Überprüfung notwendig. Es ist auch eine wiederkehrende Prüfung erforderlich, die zuim Beispiel für RLT-Anlagen spätestens alle drei Jahre stattfinden muss. Hier wird je nach Anlagentyp unterschieden, welcher Turnus vorgeschrieben ist.
Pflichten des Bauherrn / Betreibers
Es ist die Pflicht des Bauherrn oder des Betreibers, Prüfsachverständige mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen, während er die nötigen Vorrichtungen und fachlich geeigneten Arbeitskräfte zur Verfügung stellt und die erforderlichen Unterlagen bereithält. Des Weiteren müssen Berichte über Prüfungen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden, und die Berichte über Prüfungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Der Bauherr oder der Betreiber hat festgestellte Mängel innerhalb der vom Prüfsachverständigen festgelegten Frist zu beseitigen.