Heizungstechnik
Sie möchten Ihre Heizungsanlage optimieren oder auf eine neue Technologie umsteigen? Unsere Ingenieure beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösung für Ihr Zuhause. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unser umfassendes Fachwissen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Heizungsanlage zuverlässig und energieeffizient funktioniert.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) schreibt vor, dass gewisse Energiesparmaßnahmen Pflicht sind.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen
Diese sind für folgende Gebäude verpflichtend bis zum 23.09.2023 umzusetzen:
- Nichtwohngebäude mit über 1000 Quadratmeter beheizter Fläche
- Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten
Wohngebäude mit 6 bis 9 Wohneinheiten haben eine verlängerte Frist bis zum 15.09.2024 eingeräumt bekommen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Vorgaben aus der EnSimiMaV. Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf!