Stromeinspeisung ins öffentliche Netz bezieht sich auf den Prozess, bei dem überschüssiger Strom, der von einer privaten Quelle, wie z.B. einem Blockheizkraftwerk (BHKW), erzeugt wird, ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dies erfolgt normalerweise über einen Anschluss an das örtliche Stromversorgungsnetz.
Beim Betrieb eines BHKW wird Wärmeenergie aus einer Brennstoffquelle, wie z.B. Erdgas, genutzt, um Strom und Wärme gleichzeitig zu erzeugen. Der erzeugte Strom kann sowohl für den eigenen Verbrauch als auch für die Einspeisung ins öffentliche Netz genutzt werden. Überschüssiger Strom, der nicht selbst genutzt wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist und kann von anderen Verbrauchern genutzt werden.
Einige Dinge, die beim Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz beachtet werden sollten, sind sowohl technischer als auch kaufmännischer Natur:
- Technische Anforderungen:
- Die Einspeiseanlage muss den technischen Anforderungen der Netzbetreiber entsprechen und dürfen die Netzstabilität nicht beeinträchtigen.
- Es muss eine sichere und zuverlässige Übertragung und Verteilung des Stroms gewährleistet sein.
- Es muss eine Netzanschlussvereinbarung mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden.
- Kaufmännische Aspekte:
- Es muss ein Abrechnungsverfahren für den eingespeisten Strom vereinbart werden.
- Es muss eine Einspeisevergütung vereinbart werden.
- Es muss eine Versicherung abgeschlossen werden, um die Anlage und das Netz vor möglichen Schäden zu schützen.
- Es ist eine gültige Genehmigung und eventuell auch eine Anmeldung bei den zuständigen Behörden notwendig.
- Es muss beachtet werden, dass die Einspeisung in das öffentliche Netz möglicherweise gesetzlichen Vorschriften und Regulierungen unterliegt.
Zusammengefasst sollten sowohl die technischen Anforderungen als auch die kaufmännischen Aspekte beachtet werden, um eine erfolgreiche und rechtliche Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz zu gewährleisten.