Überbindemaß im Hochbau / Tiefbau
Überbindemaß bezeichnet im Mauerbau die Mindestüberlappung, die bei der Verlegung von Mauersteinen eingehalten werden muss, um eine ausreichende Stabilität der Mauer zu gewährleisten. Diese Überlappung ist besonders wichtig bei der Verlegung von Hohl- und Vollziegeln sowie bei der Herstellung von Betonmauern. Die Länge des Überbindemaßes variiert je nach Art und Größe der verwendeten Mauersteine, beträgt aber in der Regel mindestens 0,4 mal die Länge bzw. Höhe eines Steins.
Das Überbindemaß ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Stabilität: Ein ausreichendes Überbindemaß sorgt dafür, dass die Mauer stabil ist und Lasten besser verteilen kann. Eine Mauer, bei der die Steine direkt übereinanderliegen, hätte Schwachstellen an den Fugen und könnte unter Druck leichter einstürzen.
- Beständigkeit: Bei Verwendung eines ausreichenden Überbindemaßes ist die Mauer weniger anfällig für Witterungseinflüsse und mechanische Beanspruchung.
- Optik: Eine Mauer mit einem korrekten Überbindemaß sieht ästhetisch ansprechender aus.
- Einhaltung von Bauvorschriften: In vielen Regionen ist ein bestimmtes Überbindemaß gesetzlich vorgeschrieben, um die strukturelle Integrität von Gebäuden zu gewährleisten.
Es ist daher sehr wichtig, beim Mauerbau ein ausreichendes Überbindemaß zu berücksichtigen. Es trägt wesentlich zur Sicherheit, Haltbarkeit und Optik des Gebäudes bei.
Hier ist ein vereinfachtes Beispiel mit fünf Schichten. Jedes „[]“ repräsentiert einen Mauerstein und jeder „|“ stellt die Fugen dar:
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Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften und Standards im Hochbau, die beachtet werden müssen. Hier sind einige Beispiele:
- Statische Berechnungen: Es muss sichergestellt werden, dass das Gebäude so konstruiert ist, dass es allen erwarteten Lasten standhalten kann, einschließlich seines Eigengewichts, der Last durch Personen und Möbel sowie Umwelteinflüssen wie Wind und Schnee.
- Feuerschutz: Gebäude müssen feuerresistent konstruiert sein und je nach Gebäudetyp und -größe spezielle Anforderungen an Fluchtwegen, Feuerwänden, Sprinklersystemen und anderen Brandschutzmaßnahmen erfüllen.
- Erdbebensicherheit: In erdbebengefährdeten Gebieten müssen Gebäude so konstruiert sein, dass sie Erdbeben standhalten können.
- Energieeffizienz: In vielen Ländern gibt es Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden, zum Beispiel in Bezug auf Dämmung, Heizungs- und Kühlsysteme, sowie Nutzung von erneuerbaren Energien.
- Barrierefreiheit: Es gibt Vorschriften zur Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Anforderungen an Aufzüge, Rampen und barrierefreie Toiletten.
- Baustoffe: Es gibt Vorschriften und Standards für die Verwendung von Baustoffen, um sicherzustellen, dass sie sicher und langlebig sind.
- Schallschutz: Es gibt auch Vorschriften, um Lärm zwischen unterschiedlichen Bereichen eines Gebäudes zu minimieren, beispielsweise zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.